30.09.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

B2B-Reiseanbieter Grimm Touristik stellt Insolvenzantrag

Insolvenzantrag der Touristik GmbH Grimm aus Frankfurt

Der hessische Pauschalreiseanbieter GTW Grimm Touristik Wetzlar GmbH hat am 25. September 2020 Insolvenzantrag gestellt.


Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das zuständige Amtsgericht Wetzlar den Frankfurter Juristen Thomas Rittmeister von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt. Der Geschäftsbetrieb des Tourismusunternehmens mit rund 30 Millionen Euro Jahresumsatz läuft uneingeschränkt weiter. Die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bis einschließlich November 2020 über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

 

Das vor mehr als 40 Jahren gegründete Unternehmen organisiert maßgeschneiderte Reiseangebote – inklusive Hotelbuchungen, Flüge, Schiffe, Bustransfers und Reiseleitung vor Ort. Ein Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit besteht in der Durchführung von Flusskreuzfahrten sowie von Rund- und Studienreisen innerhalb von Europa. Kunden sind ausschließlich rund 1.500 gewerbliche Reiseveranstalter europaweit (B2B), etwa Reisebüros, Busunternehmen oder Anbieter von Gruppenreisen. Direkte Geschäftsbeziehungen zu Endverbrauchern bestehen keine.

 

„Durch die Covid-19-Pandemie ist die Durchführung nahezu aller Reisen zum Erliegen gekommen“,  begründet GTW-Geschäftsführer Uwe Schneider den Insolvenzantrag. „Hinzu kommen hohe Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund stornierter und abgesagter Reisen. Diese haben durch Reisewarnungen für wichtige Destinationen wie Ungarn und Wien nochmals zugenommen, so dass wir letztlich die Reißleine ziehen mussten“, sagt Schneider.

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter Rittmeister analysiert derzeit mit einem Expertenteam die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, um Sanierungs- und Fortführungsoptionen zu prüfen. „Mittlerweile trotz der Corona-Krise wieder eingehende Anfragen machen Hoffnung auf eine zügige Ausweitung der operativen Geschäftstätigkeit“, sagt Sanierungsexperte Rittmeister. „Am Ende wird für eine Sanierung mitentscheidend sein, dass es keine weiteren Restriktionen oder Reisewarnungen für die wichtigsten Destinationen gibt – oder gar einen zweiten Lockdown.“


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