22.10.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

EKZ StadtGalerie Velbert stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Velbert: Einkaufszentrum ist insolvent

Gut positioniertes Einkaufszentrum wird vollumfänglich weitergeführt.


Das Einkaufszentrum StadtGalerie in der Fußgängerzone von Velbert hat beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat den Sanierungsexperten Dr. Paul Fink von der bundesweit tätigen Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte - Steuerberater zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. 

 

Dr. Paul Fink sagt: „Die StadtGalerie musste leider bedingt durch Covid-19 viele Rückschläge, wie z. B. den Lockdown hinnehmen. Trotzdem ist das Einkaufszentrum sehr gut positioniert und zusammen mit den finanzierenden Banken werden wir eine tragfähige Lösung für alle Beteiligten und für die Stadt Velbert umsetzen. Dabei können wir auf Fortführungskonzepte zurückgreifen, die externe Berater bereits in den letzten Wochen erarbeitet haben.“

 

Das im Jahr 2019 gestartete Einkaufszentrum musste im März dieses Jahres zunächst die Insolvenz des Ankermieters Modehaus Mensing und unmittelbar im Anschluss den Covid-19-bedingten Lockdown verkraften. Durch die daraus resultierenden Mietausfälle wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren zum derzeitigen Zeitpunkt unausweichlich. 

 

Für die Kunden und Mieter des hybriden Centers geht der Betrieb wie gewohnt weiter. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Fink wird die StadtGalerie offen halten und im Rahmen eines geordneten Verfahrens stabilisieren. Christian Bock, Geschäftsführer StadtGalerie GmbH, sagt: „Wir haben bereits in den letzten Wochen Gespräche mit neuen potenziellen Mietern geführt, um die StadtGalerie für die Zukunft zu positionieren.“

 

 

Über FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater

Der Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater ist die Sanierung und Insolvenzverwaltung mit einem Fokus, restrukturierungsfähige Unternehmen fortzuführen. Die Partner verstehen sich als Unternehmer auf Zeit. Dabei haben sie immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Betriebe wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zugleich bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.

 

Die besondere Kompetenz liegt in der Erstellung von Insolvenzplänen, mit deren Hilfe mehrfach signifikante Quoten zugunsten der ungesicherten Gläubiger erzielt werden konnten. Alle Partner und Mitarbeiter von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater an den Standorten Düsseldorf, Mönchengladbach, Hamburg, Bochum, Bremen, Detmold, Erfurt und Wuppertal denken nicht nur unternehmerisch, sondern übernehmen Unternehmensverantwortung. Unter Ausschöpfung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Instrumentarien führt FRH umfassende Um-strukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch, so dass sich bisher verlustbringende Einheiten operativ positiv entwickeln – immer im Interesse der Unternehmen und deren Gläubiger. Die Liquidation eines Betriebs betrachtet FRH erst als letzte Maßnahme. Die zur Sozietät gehörenden Insolvenzverwalter stehen in einem Kooperationsverhältnis mit der unbelasteten Geschäftsführung, um so deren Markt- und sonstige Fachkompetenz zugunsten der Gläubiger zu nutzen.


Bild: © gotscoliosis

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