12.06.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Restaurantbetrieb der Kühler Krug Erlebnisgastronomie läuft auch nach Insolvenzantrag unverändert weiter

Restaurantbetrieb der Kühler Krug Erlebnisgastronomie läuft auch nach Insolvenzantrag unverändert weiter

Auch nach dem Insolvenzantrag der Kühler Krug Erlebnisgastronomie GmbH & Co. KG bleibt das bekannte Karlsruher Brauhaus unverändert geöffnet.


„Der Ausschank- und Restaurantbetrieb wird ohne Einschränkungen bei den Öffnungszeiten oder im Service weitergeführt“, betont Rechtsanwalt Tobias Hirte von Schultze & Braun, den das Amtsgericht Karlsruhe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte. Die Schwestergesellschaft Kühler Krug Familienbrauerei GmbH & Co. KG, die die hauseigene Brauerei betreibt und für den Vertrieb des Bieres sorgt, ist von dem vorläufigen Insolvenzverfahren nicht betroffen.

 

Ursache für den Insolvenzantrag ist nach Angaben der Gesellschaft eine Großbaustelle, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Brauhaus lag. Durch die Bauarbeiten seien die Umsätze stark zurückgegangen. Wegen des ohnehin stark schwankenden saisonalen Geschäfts sei es nicht möglich gewesen, sich von diesen Einbußen wie geplant zu erholen.

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Hirte hat sich nach seiner Bestellung einen ersten Überblick über die geschäftliche Lage des Brauhauses verschafft und prüft Sanierungsoptionen. „Schon im Vorfeld der Insolvenz hat es erste Gespräche mit einem möglichen neuen Investor gegeben. Diese Verhandlungen sollen nun fortgeführt und intensiviert werden, um den Kühlen Krug wieder auf ein wirtschaftlich tragfähiges Fundament zu stellen. Der hohe Bekanntheitsgrad in Karlsruhe und Umgebung sowie die Tradition des Brauhauses machen mich zuversichtlich, dass wir hier zu einer guten Lösung kommen können“, so Hirte.

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gestern die 40 Beschäftigten über das Verfahren informiert. Ihre Löhne und Gehälter werden bis einschließlich Juli über das Insolvenzgeld abgesichert.


Bild: © berwis / pixelio

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