21.06.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Restrukturierungsverfahren der EU-Kommission in der Kritik

Ab dem 26. Juni gilt die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO)

Die Pläne der EU-Kommission für ein neues europäisches Restrukturierungsrecht stehen in der Kritik.


Ziel der Kommission ist eine frühe Restrukturierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Zentrale Kritikpunkte der deutschen Insolvenzverwalter werden bei Anhörung in Brüssel von fast allen Experten geteilt.

Deutschland verfügt über ein gut funktionierendes Insolvenzrecht. Laut einer Studie der Weltbank rangiert es weltweit auf Platz 3. "Die derzeitigen Pläne der EU-Kommission könnten die Funktionsfähigkeit des deutschen Insolvenzrechts sehr stark beinträchtigen und Betroffene einer Insolvenz schädigen", so Axel W. Bierbach, Insolvenzverwalter und Vorstandsmitglied des VID, im Rahmen der Anhörung des Rechtsausschusses des Europaparlaments in Brüssel am Dienstag.

 

Ein wichtiger Kritikpunkt sei, so Bierbach, dass der Richtlinienvorschlag zu einer Verteuerung von Krediten, insbesondere für den Mittelstand, führe, weil das Entstehen ausgefallener Kreditforderungen gefördert werde. So würden auch kleinere Finanzinstitute zunehmend aus der Unternehmensfinanzierung gedrängt. Fast alle Sachverständigen teilen den Kritikpunkt, dass die Einbindung unabhängiger Experten zur Unterstützung und Überwachung des Schuldners und zur Schaffung von Transparenz für die Gläubiger sichergestellt werden müsse.

 

Auch die Gefahr von Folgeinsolvenzen würde steigen: "Aufgrund unterschiedlicher Zahlungsziele in der EU von bis zu 180 Tagen könnten zahlreiche Unternehmen durch das Restrukturierungsverfahren eines Abnehmers in ein eigenes Restrukturierungs-verfahren gezwungen werden", so Bierbach. Schließlich führen die Pläne der Kommission zu einer massiven Gläubigerbenachteiligung. Die EU, so Bierbach, kehre hier zugunsten einer Entschuldung von Unternehmen vom Prinzip der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger ab.

 

Der Entwurf der Berichterstatterin des Rechtsausschusses, Frau Prof. Dr. Niebler MdEP, wird aufgrund der Vielschichtigkeit des Themas erst im September erwartet.

 

 

Über den VID:

Der Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen professionellen Insolvenzverwalter. Mit über 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter. Das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert die Qualität der Arbeit der Mitglieder und wird nach externer Prüfung verliehen.


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