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VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DES STATISTIK-GATEWAYS ZUR DIGITALEN ÜBERMITTLUNG NACH InsStatG

VORBEMERKUNG

Zwischen der STP Informationstechnologie GmbH, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe (nachfolgend "STP-Informationstechnologie") und dem Vertragspartner besteht ein Vertrag zur Nutzung der Software "Winsolvenz" sowie ergänzend, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO.

Der Vertragspartner beabsichtigt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, in Winsolvenz von ihm verarbeitete Daten, über das Statistik-Gateway des sogenannten "Insolvenz-Portals", digital an die statistischen Ämter zu übermitteln, um Meldungen nach dem Insolvenzstatistikgesetz ("InsStatG"), insbesondere § 4 InsStatG, zu entsprechen.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:

  1. VERTRAGSSCHLUSS
    Dieser Vertrag kommt nach Betätigung des seitens STP-Informationstechnologie bereitgestellten Buttons ("Nutzungsvertrag abschließen") durch den Vertragspartner und Übermittlung dieses Vertragsdokuments per E-Mail durch STP-Informationstechnologie an den Vertragspartner, spätestens aber mit der Bereitstellung des DESTATIS-Dienstes, zustande.
  2. DESTATIS-DIENST
    Der Vertragspartner erhält für die Laufzeit dieses Vertrages die Möglichkeit zur Nutzung des Statistik-Gateways der STP-Informationstechnologie in der jeweils angebotenen Version zur digitalen Übermittlung von ihm in Winsolvenz verarbeiteten Daten, zum Zweck der Durchführung von Meldungen nach dem InsStatG an die statistischen Ämter (nachfolgend "DESTATIS-Dienst"). Die Bereitstellung des DESTATIS-Dienstes erfolgt seitens der STP-Informationstechnologie als sogenannte SaaS-Lösung. Die Bereitstellung und Nutzung des DESTATIS-Dienstes ist an ein gültiges Vertragsverhältnis zur Nutzung der Software "Winsolvenz" sowie an einen wirksamen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO gebunden. Endet einer dieser Verträge, wird der Zugang zum DESTATIS-Dienst ohne weitere Ankündigung eingestellt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die jeweils aktuelle Fassung des AVV und alle relevanten Dokumente zur technischen und organisatorischen Umsetzung (TOM) zu archivieren und vorzuhalten.
  3. VERGÜTUNG
    1. Der Vertragspartner schuldet STP-Informationstechnologie für die Nutzung des DESTATIS-Dienstes eine pauschale Vergütung gemäß Anlage 1 Vergütung. Der jeweilige Tarif bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Ende des Kalenderjahres und reduziert sich auch bei unterjährigem Vertragsbeginn nicht. Die für das Kalenderjahr geschuldete pauschale Vergütung ist ab Vertragsbeginn in jeweils gleichen Monatsraten am Anfang eines jeden Kalendermonats des betreffenden Kalenderjahres zu bezahlen [Beispiel: Beträgt der Tarif für das Kalenderjahr 2026 EUR 300 sind bei einem Vertragsbeginn ab März 2026 jeweils EUR 30,-, beginnend ab dem 01.03.2026 zu bezahlen.].
    2. Beendet der Vertragspartner während des laufenden Kalenderjahres den Vertrag zur Nutzung der Software "Winsolvenz", endet mit dessen Wirksamwerden auch die Berechtigung zur Nutzung des DESTATIS-Dienstes. Für den Zeitraum ab Vertragsende wird keine weitere Vergütung geschuldet; eventuell im Voraus gezahlte Vergütung wird anteilig erstattet. Eine Rückvergütung kann jedoch ausgeschlossen werden, wenn der Vertragspartner während der Laufzeit Zugang zum DESTATIS-Dienst hatte.
    3. Alle Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner jeweils sofort und ohne Abzug fällig. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners können nur geltend gemacht werden, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    4. Die maßgebliche Tarifhöhe bestimmt sich nach der Anzahl der vom Vertragspartner im jeweils vorausgegangenen Kalenderjahr über das Statistik-Gateway vorgenommenen digitalen Meldungen [Beispiel: Für das Kalenderjahr 2026 sind die digitalen Meldungen des Vertragspartners in 2025 maßgeblich. Soweit der Vertragspartner im jeweiligen vorausgegangenen Kalenderjahr keine digitalen Meldungen abgesetzt hat, gilt der niedrigste Tarif.]. Übersteigt die Anzahl der digitalen Meldungen in einem Kalenderjahr den Tarifwert, erhöht sich der Tarifwert erst für das folgende Kalenderjahr. Gleiches gilt, soweit die Anzahl der digitalen Meldungen in einem Kalenderjahr den Tarifwert unterschreitet.
  4. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
    1. Dieser Vertrag hat eine initiale Laufzeit bis zum 31.12.2026 bzw., soweit dieser Vertrag nach dem 31.12.2026 geschlossen wird, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem er geschlossen wurde.
    2. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.
    3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (schriftlich bedeutet dabei immer auch elektronisch signiert bzw. mit digitaler Unterschrift per PDF).
    4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    5. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, endet der Anspruch auf Nutzung mit Wirksamwerden der Kündigung. Bereits gezahlte Vergütungen werden anteilig erstattet.
  5. ALLGEMEINES
    1. Für diesen Vertrag gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STP-Informationstechnologie in der geltenden Fassung unter dem Link abzurufen
    2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für die Rechtmäßigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages inklusive seiner Anlagen und sonstiger Vereinbarungen der Vertragspartner ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
    4. Die Rechtsbeziehungen der Parteien aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe. STP-Informationstechnologie ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
ANLAGEN
Anlage 1 VERGÜTUNG
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STP-Informationstechnologie unter dem Link abzurufen.

Die Vergütung richtet sich nach der folgenden Staffel gemäß Ziffer 3 des Vertrages.

StaffelnamenAnzahlPreis
Staffel 11-1005,00 €
Staffel 2101-2006,00 €
Staffel 3201-4008,00 €
Staffel 4401-60016,00 €
Staffel 5601-80023,00 €
Staffel 6801-1.00031,00 €
Staffel 71.001-1.25040,00 €
Staffel 81.251-1.75051,00 €
Staffel 91.751-2.50070,00 €
Staffel 10über 2.50090.00 €