VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DES STATISTIK-GATEWAYS ZUR DIGITALEN ÜBERMITTLUNG NACH InsStatG
VORBEMERKUNG
Zwischen der STP Informationstechnologie GmbH, Brauerstraße 12, 76135
Karlsruhe (nachfolgend "STP-Informationstechnologie") und dem
Vertragspartner besteht ein Vertrag zur Nutzung der Software "Winsolvenz"
sowie ergänzend, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO.
Der Vertragspartner beabsichtigt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, in
Winsolvenz von ihm verarbeitete Daten, über das Statistik-Gateway des
sogenannten "Insolvenz-Portals", digital an die statistischen Ämter zu übermitteln,
um Meldungen nach dem Insolvenzstatistikgesetz ("InsStatG"), insbesondere
§ 4 InsStatG, zu entsprechen.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:
VERTRAGSSCHLUSS
Dieser Vertrag kommt nach Betätigung des seitens STP-Informationstechnologie
bereitgestellten Buttons ("Nutzungsvertrag abschließen") durch den
Vertragspartner und Übermittlung dieses Vertragsdokuments per E-Mail durch
STP-Informationstechnologie an den Vertragspartner, spätestens
aber mit der Bereitstellung des DESTATIS-Dienstes, zustande.
DESTATIS-DIENST
Der Vertragspartner erhält für die Laufzeit dieses Vertrages die Möglichkeit
zur Nutzung des Statistik-Gateways der STP-Informationstechnologie in der
jeweils angebotenen Version zur digitalen Übermittlung von ihm in Winsolvenz
verarbeiteten Daten, zum Zweck der Durchführung von Meldungen nach dem InsStatG
an die statistischen Ämter (nachfolgend "DESTATIS-Dienst"). Die Bereitstellung
des DESTATIS-Dienstes erfolgt seitens der STP-Informationstechnologie als
sogenannte SaaS-Lösung. Die Bereitstellung und Nutzung des DESTATIS-Dienstes
ist an ein gültiges Vertragsverhältnis zur Nutzung der Software "Winsolvenz"
sowie an einen wirksamen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28
DSGVO gebunden. Endet einer dieser Verträge, wird der Zugang zum DESTATIS-Dienst
ohne weitere Ankündigung eingestellt. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
die jeweils aktuelle Fassung des AVV und alle relevanten Dokumente zur
technischen und organisatorischen Umsetzung (TOM) zu archivieren und vorzuhalten.
VERGÜTUNG
Der Vertragspartner schuldet STP-Informationstechnologie für die Nutzung des
DESTATIS-Dienstes eine pauschale Vergütung gemäß Anlage 1 Vergütung. Der jeweilige
Tarif bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Ende des Kalenderjahres und reduziert sich
auch bei unterjährigem Vertragsbeginn nicht. Die für das Kalenderjahr geschuldete
pauschale Vergütung ist ab Vertragsbeginn in jeweils gleichen Monatsraten am Anfang
eines jeden Kalendermonats des betreffenden Kalenderjahres zu bezahlen [Beispiel:
Beträgt der Tarif für das Kalenderjahr 2026 EUR 300 sind bei einem Vertragsbeginn ab
März 2026 jeweils EUR 30,-, beginnend ab dem 01.03.2026 zu bezahlen.].
Beendet der Vertragspartner während des laufenden Kalenderjahres den Vertrag zur
Nutzung der Software "Winsolvenz", endet mit dessen Wirksamwerden auch die
Berechtigung zur Nutzung des DESTATIS-Dienstes. Für den Zeitraum ab Vertragsende
wird keine weitere Vergütung geschuldet; eventuell im Voraus gezahlte Vergütung wird
anteilig erstattet. Eine Rückvergütung kann jedoch ausgeschlossen werden, wenn der
Vertragspartner während der Laufzeit Zugang zum DESTATIS-Dienst hatte.
Alle Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner jeweils sofort und
ohne Abzug fällig. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners
können nur geltend gemacht werden, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
Die maßgebliche Tarifhöhe bestimmt sich nach der Anzahl der vom Vertragspartner im
jeweils vorausgegangenen Kalenderjahr über das Statistik-Gateway vorgenommenen
digitalen Meldungen [Beispiel: Für das Kalenderjahr 2026 sind die digitalen Meldungen
des Vertragspartners in 2025 maßgeblich. Soweit der Vertragspartner im jeweiligen
vorausgegangenen Kalenderjahr keine digitalen Meldungen abgesetzt hat, gilt der
niedrigste Tarif.]. Übersteigt die Anzahl der digitalen Meldungen in einem Kalenderjahr
den Tarifwert, erhöht sich der Tarifwert erst für das folgende Kalenderjahr. Gleiches gilt,
soweit die Anzahl der digitalen Meldungen in einem Kalenderjahr den Tarifwert
unterschreitet.
LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
Dieser Vertrag hat eine initiale Laufzeit bis zum 31.12.2026 bzw., soweit dieser Vertrag
nach dem 31.12.2026 geschlossen wird, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem er
geschlossen wurde.
Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht von einer Partei
mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (schriftlich bedeutet dabei
immer auch elektronisch signiert bzw. mit digitaler Unterschrift per PDF).
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, endet der Anspruch
auf Nutzung mit Wirksamwerden der Kündigung. Bereits gezahlte Vergütungen werden
anteilig erstattet.
ALLGEMEINES
Für diesen Vertrag gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
STP-Informationstechnologie in der geltenden Fassung unter dem
Link
abzurufen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für die Rechtmäßigkeit der
Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer
Kraft gesetzt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages inklusive seiner Anlagen und sonstiger
Vereinbarungen der Vertragspartner ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein
oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke
enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine
andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
Die Rechtsbeziehungen der Parteien aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag
unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Karlsruhe. STP-Informationstechnologie ist aber auch berechtigt, am
allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
ANLAGEN Anlage 1 VERGÜTUNG
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STP-Informationstechnologie unter dem
Link
abzurufen.
Die Vergütung richtet sich nach der folgenden Staffel gemäß Ziffer 3 des Vertrages.