3,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2023 als im Vormonat
Unternehmensinsolvenzen November 2022: +19,9 % zum November 2021
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2023 um 3,2 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Dezember 2022 war sie hingegen noch um 3,1 % gegenüber November 2022 gestiegen.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Ein Fünftel mehr Unternehmensinsolvenzen im November 2022 als im November 2021
Im November 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 312 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg um ein Fünftel (19,9 %) gegenüber November 2021. Bereits im Oktober war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 17,9 % angestiegen.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im November 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 1,5 Milliarden Euro. Im November 2021 hatten die Forderungen bei rund 0,5 Milliarden Euro gelegen.
Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im November 2022 im Baugewerbe mit 237 Fällen (November 2021: 205; +15,6 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 207 Verfahren (November 2021: 172; +20,3 %).
5,8 % weniger Verbraucherinsolvenzen im November 2022 als im November 2021
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im November 2022 um 5,8 %
gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung
der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem
Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren
von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit
dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie
ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang
im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass
viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst
zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser
Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
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