5 vor 12: Steuert Deutschland in eine Rezession?
Auf dem Prüfstand: Wettbewerbsfähigkeit des Insolvenzrechts
Mit Bezug auf die aktuellen Diskussionen um die Ergebnisse der ESUG Evaluierung warnt die TMA vor einem Rückbau des durch das ESUG modernisierten deutschen Insolvenzrechtes im Interesse einzelner Berufsgruppen. Die TMA sieht in einer Änderung oder gar Einschränkung eine große Gefahr und lehnt eine klientelbevorzugende Rückkehr zum früheren Recht entschieden ab. "Letztlich geht es hier um die Wettbewerbsfähigkeit des Sanierungsstandortes Deutschland. Vor diesem Hintergrund müssen die nachvollziehbaren Interessen einzelner Berufsgruppen zurückstehen!", warnt Kolja von Bismarck, Vorsitzender des Vorstandes der TMA Deutschland und auf die Beratung in Sanierungsfällen spezialisierter Partner der Anwaltssozietät Sidley Austin. Dr. Georg Bernsau fügt hinzu: "Ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren kann die Wettbewerbsfähigkeit einer kriselnden Unternehmung im operativen Geschäft wiederherstellen. Dabei fällt die regelmäßig mit einem Insolvenzantrag einhergehende Stigmatisierung des betroffenen Unternehmens weg. Wir haben aber auch bei der Sanierung aus der Insolvenz unter Anwendung des ESUG sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Neupositionierung des Standortes Deutschland im internationalen Vergleich durch die Weltbank zeigt das in überzeugender Weise."
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