20.11.2018 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

5 vor 12: Steuert Deutschland in eine Rezession?

TMA: Professionalisierung des Insolvenzverwalter ja, aber ohne "Verkammerung"

Auf dem Prüfstand: Wettbewerbsfähigkeit des Insolvenzrechts


Klimawandel, Dieselkrise, Mobilitätskonzepte der Zukunft, Protektionismus, weltpolitische Instabilität - diese und weitere Faktoren führen zu Unsicherheiten in der Industrie. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der Insolvenzen leicht an, insbesondere dem Einzelhandel setzte auch der heiße Sommer zu. Geopolitische Veränderungen haben erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung ganzer Regionen. Im Rahmen ihrer 12. Jahrestagung in Frankfurt diskutieren die Mitglieder der TMA Deutschland, dem berufsübergreifenden Verband der führenden deutschen Restrukturierungsexperten, über Krisenszenarien und die Krisenbewältigungs-Strategien in Sanierungsfällen. Im Mai 2019 wird voraussichtlich eine Restrukturierungsrichtlinie der EU verabschiedet. Vor diesem Hintergrund fordern die Experten der TMA, dass der deutsche Gesetzgeber die Chance nutzen soll, außerhalb des Insolvenzrechts eine im Europäischen Rahmen konkurrenzfähige Sanierungsordnung zu entwickeln. Oliver Kehren von Morgan Stanley in London und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TMA Deutschland betont: "Die TMA hält es für dringend geboten, dass der deutsche Gesetzgeber die Chance nutzt, auch in Deutschland einen modernen, auf dem Europäischen Markt wettbewerbsfähigen Kodex für vorinsolvenzliche Sanierungen zu schaffen, damit wir in geeigneten Fällen Sanierungen auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen können. Gelingt dies nicht, wird die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland leiden."

Mit Bezug auf die aktuellen Diskussionen um die Ergebnisse der ESUG Evaluierung warnt die TMA vor einem Rückbau des durch das ESUG modernisierten deutschen Insolvenzrechtes im Interesse einzelner Berufsgruppen. Die TMA sieht in einer Änderung oder gar Einschränkung eine große Gefahr und lehnt eine klientelbevorzugende Rückkehr zum früheren Recht entschieden ab. "Letztlich geht es hier um die Wettbewerbsfähigkeit des Sanierungsstandortes Deutschland. Vor diesem Hintergrund müssen die nachvollziehbaren Interessen einzelner Berufsgruppen zurückstehen!", warnt Kolja von Bismarck, Vorsitzender des Vorstandes der TMA Deutschland und auf die Beratung in Sanierungsfällen spezialisierter Partner der Anwaltssozietät Sidley Austin. Dr. Georg Bernsau fügt hinzu: "Ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren kann die Wettbewerbsfähigkeit einer kriselnden Unternehmung im operativen Geschäft wiederherstellen. Dabei fällt die regelmäßig mit einem Insolvenzantrag einhergehende Stigmatisierung des betroffenen Unternehmens weg. Wir haben aber auch bei der Sanierung aus der Insolvenz unter Anwendung des ESUG sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Neupositionierung des Standortes Deutschland im internationalen Vergleich durch die Weltbank zeigt das in überzeugender Weise."



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