8. Europäischer Insolvenz- und Restrukturierungskongress
Im Fokus: Die neue Europäische Insolvenzverordnung in der Praxis und der Brexit
Auf dem diesjährigen Europäischen Insolvenz- und Restrukturierungskongress (EIRC) diskutierten rund 100 Insolvenzrechtspraktiker intensiv die aktuellen insolvenzrechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene. EU-Justizkommissarin Vera Jourová, die auch in diesem Jahr den Kongress eröffnete, dankte der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV): Der EIRC habe sich als „a robust platform for fruitful discussions on insolvency” etabliert.
Den Kongress, der seit 2012 einmal jährlich stattfindet, veranstalteten auch in diesem Jahr wieder die Arbeitsgemeinschaft und INSOL Europe.
Im Fokus des 8. EIRC standen neben den Auswirkungen des Brexit auf grenzüberschreitende Insolvenzverfahren die Auswirkungen und praktischen Erfahrungen mit der neuen Europäischen Insolvenzverordnung, die im Juni 2017 in Kraft trat.
Umfeld für Insolvenzen auf europäischer Ebene wird komplexer
Deutlich wurde, dass das rechtliche wie wirtschaftliche Umfeld für europäische Restrukturierungs- und Insolvenzfälle vielschichtiger und anspruchsvoller wird. Schaut man auf bisherige „Key Player“, wird es etwa für Banken aufgrund steigender regulatorischer Anforderungen schwerer sein, eine aktive Rolle zu übernehmen. Eine besondere Herausforderung stellen Kapitalmarktinstrumente wie etwa internationale Anleihen dar. Von den Banken hinterlassene Lücken werden so genannte Direct Lender und Funds schließen müssen, unter Umständen ebenso starke Zulieferer oder Kunden, bei denen wechselseitige Abhängigkeiten zum Schuldnerunternehmen bestehen.
Der Brexit wird Auswirkungen auf die gegenseitige Anerkennung von Restrukturierungs- und Insolvenzplänen haben. Gleiches gilt für das Scheme of Arrangement. Das aus Großbritannien stammende Sanierungsverfahren wird auch von deutschen Unternehmen in Anspruch genommen.
Nachhaltigkeit auch bei Sanierung und Insolvenz Zukunftsthema
Ein Thema, das mit Sicherheit auch den EIRC 2020 beschäftigen wird, warf bereits seine Schatten voraus: Die finnische Ratspräsidentschaft hat sich unter dem Motto „Nachhaltiges Europe, nachhaltige Zukunft“ das Thema Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben. Kommissionsmitglied Salla Saastamoinen, Direktorin für Zivil- und Handelsrecht, führte aus, dass sich die Kommission künftig auch mit der Nachhaltigkeit als Voraussetzung für erfolgreiche Sanierungen vor und in der Insolvenz befassen möchte.
Zum EIRC 2019 resümiert der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann: „Der Dank der EU-Kommissarin für unsere Mitgestaltung des präventiven Restrukturierungsrahmens und die Charakterisierung als ‚stabile Diskussionsplattform‘ zeigt, welchen Anteil der EIRC in der Weiterentwicklung des europäischen Insolvenzrechts inzwischen hat.“
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.
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