15.06.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

„Berlin Pflege Einklang“ - vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Insolvenzantrag der „Berlin Pflege Einklang“

Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 8. Juni 2018 wurde über das Vermögen der Frau Doreen Meier, Inhaberin des Dienstleistungsunternehmens „Berlin Pflege Einklang“ die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.


Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der in der Sanierung von Unternehmen erfahrene Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff Insolvenz- und Zwangsverwalter GbR aus Potsdam bestellt. 


Frau Meier betreibt in Berlin einen Pflegedienst mit dem Schwerpunkt Gehörlosenarbeit. In dem Unternehmen sind 24 Arbeitnehmer beschäftigt, unter anderem neun gehörlose Mitarbeiter, die auch gehörlose Pflegebedürftige betreuen. 


Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff wird den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortführen. Die Betreuung der Pflegebedürftigen ist damit sichergestellt. Die im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter erhalten ihre Löhne und Gehälter für drei Monate über das sogenannte Insolvenzgeld. Nach einer ersten Gesamtschau strebt Rechtsanwalt Graf Brockdorff eine Sanierung des Unternehmens an, die dessen langfristigen Erhalt gewährleisten soll. Hierzu wurden bereits erste Sanierungsgespräche mit einem Investor geführt.


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