18.03.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

"Recht" auf Annahme der Erbschaft unterliegt nicht der Pfändung.

Insolventer Schuldner darf erbschat ausschlagen - Recht ist nicht pfändbar

OLG München, Az 31 Wx 370/14: Die Pfändung des Rechts auf Annahme der Erbschaft geht in die Leere



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