Abfindung im Sozialplan darf altersabhängig sein
Da es für ältere Arbeitnehmer schwieriger ist einen Job zu finden, dürfen Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Abfindungshöhe in einem Sozialplan Altersstufen bilden, so das BAG.
Der Fall: Geklagt hatte eine 38jährige Arbeitnehmerin, die zum Zeitpunkt der Kündigung eine mit dem Faktor von 90 % errechnete Abfindung in Höhe von 31.199,02 Euro erhalten hatte
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