31.12.2008 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Achtung: Forderungen aus 2005 verjähren zum 1.Januar

Achtung: Forderungen aus 2005 verjähren zum 1.Januar

Offene Forderungen des täglichen Geschäftsverkehrs aus dem Jahr 2005 verjähren zum 1.Januar, 00.00 Uhr. Um kein Geld zu verlieren, sollten Sie schon jetzt Ihre offenen Forderungen auf diesen Stichtag hin prüfen.


Die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB), für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, beträgt drei Jahre. Diese Frist gilt zum Beispiel für Forderungen Kaufverträ

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