19.10.2016 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Änderung des §104 der Insolvenzordnung

§104 der Insolvenzordnung soll geändert werden

Mit dem Gesetzentwurf (18/9983) sollen "die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert" werden.


Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Urteil des BGH (IX ZR 314/14). Die BGH-Richter hatten am 9. Juni 2016 festgestellt, dass "Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam

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Bild: © D. Rompa