12.01.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Air Berlin plc - Gläubigerversammlung

Air Berlin-Insolvenz: Gläubigerversammlung

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin plc für den 25. Januar 2018 um 10:00 Uhr in der Convention Hall II, Estrel Congress Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin eine Gläubigerversammlung einberufen.


In dieser wird der Sachwalter Prof. Dr. Lucas Flöther einen Bericht über den Stand des Insolvenzverfahrens erstatten und die Gläubiger werden über die Tagesordnungspunkte, insbesondere über einen etwaigen Antrag auf Aufhebung der Eigenverwaltung, die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters/Insolvenzverwalters und über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie seine Mitglieder abstimmen.

 

Die KEOS GbR ("KEOS") wird in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger der von der Air Berlin plc emittierten EUR 225 Mio., 2011/2018, 8,250% Anleihe (die "Anleihe" /ISIN: DE000AB100B4 / WKN: AB100B) an der Gläubigerversammlung teilnehmen und die Rechte der Anleihegläubiger, insbesondere deren Stimmrecht bei der Abstimmung über die oben genannten Tagesordnungspunkte ausüben. Gläubiger dieser Anleihe haben bei dieser Gläubigerversammlung nur ein Anwesenheitsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung werden Sie gebeten, ein Ausweispapier sowie einen geeigneten Nachweis Ihrer Gläubigerstellung (Depotnachweis) mitzubringen. Die Anleihegläubiger werden ferner gebeten, ihre Fragen im Vorfeld an die KEOS zu übermitteln, die diese dann sammelt und in der Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger stellen wird.

 

Die KEOS wird den Anleihegläubigern im Nachgang an die Gläubigerversammlung Bericht erstatten.

 

KEOS wird die Forderungen aller Anleihegläubiger auf Rückzahlung des Kapitals zzgl. aufgelaufener Zinsen bis zur Insolvenzeröffnung zur Tabelle anmelden. Vom einzelnen Anleihegläubiger der von KEOS vertretenen Anleihe (ISIN: DE000AB100B4 / WKN: AB100B) ist diesbezüglich nichts zu veranlassen und es besteht somit kein Handlungsbedarf.

 

Die Gläubiger der anderen Anleihen der Air Berlin plc werden nicht von der KEOS vertreten und müssen sich selbst für die Gläubigerversammlung anmelden und ihre Rechte selbst oder durch einen anwaltlichen Vertreter wahrnehmen.

 

KEOS wird seine Anleihegläubiger über die weiteren Entwicklungen informieren und steht für Rückfragen, insbesondere unter airberlin@onesquareadvisors.com, zur Verfügung. Noch nicht registrierte Anleihegläubiger der Anleihe werden gebeten, sich unter dieser Adresse oder auf unserer Homepage www.onesquareadvisors.com unter "Anleihe" / "Air Berlin" zu registrieren


Bild: © Andreas Wiese/airberlin

Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl