27.10.2008 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Akteneinsicht für Gläubiger auch nach Abweisung mangels Masse

Akteneinsicht für Gläubiger auch nach Abweisung mangels Masse

Möchte ein Gläubiger nach Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse Einsicht in die Insolvenzakten nehmen, um zu prüfen, ob er den Geschäftsführer der GmbH auf Schadensersatz in Anspruch nehmen könne, so darf ihm das nicht verwehrt werden.


Begründet wird dies mit der möglichen Aussicht auf erfolgreiche Beitreibung, wenn sich herausstellt, dass doch noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. Auch wenn der Gläubiger lediglich die Prüf

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.