23.05.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Akzenta-Gläubiger erhalten Quote von rund 7,4 Prozent

Akzenta-Gläubiger erhalten Insolvenzquote von rund 7,4 Prozent

Verteilung von rund 5,1 Mio. Euro an mehr als 14.000 Gläubiger - Rückfragen zur Quotenzahlung können nur schriftlich beantwortet werden


Knapp vierzehn Jahre nach dem Insolvenzantrag der Akzenta AG aus Neubeuern bei Rosenheim kann Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) nun die Verteilung an die Gläubiger vornehmen. Insgesamt kommt für die 14.354 Gläubiger mit anerkannten Forderungen ein einmaliger Auszahlungsbetrag von rund 5,1 Mio. Euro zur Verteilung; das entspricht einer Quote von rund 7,4 Prozent auf die festgestellten Forderungen. Die Gesamtsumme der anerkannten Forderungen betrug  rund 69 Mio. Euro. Insgesamt hatten in diesem Großverfahren ca. 15.500 Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp hundert Mio. Euro angemeldet.


Die auf Anlagenvertrieb im Finanzbereich spezialisierte Akzenta AG, die über Jahre hinweg mit einem Umsatzbeteiligungs-Modell ein Schneeballsystem betrieben und damit bis zu 30.000 Kunden getäuscht hat, hatte am 15. April 2009 - ebenso wie die Tochtergesellschaft Cent AG - Insolvenzantrag beim Amtsgericht Rosenheim gestellt. Aufgrund der komplizierten Sach- und Rechtslage konnte das Insolvenzverfahren erst am 15. September 2009, fünf Monate nach Antragstellung, eröffnet werden. Der Betrieb war bereits im Jahr 2006 infolge einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung eingestellt worden; gegen drei ehemalige Akzenta-Manager verhängte das Landgericht München II im August 2008 ein Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der Angeklagten verworfen hatte.


Insolvenzverwalter Axel Bierbach: „Ich bin sehr froh, dass wir nach so vielen Jahren der Aufarbeitung dieser hochkomplexen Kriminalinsolvenz nun endlich den gesamten Verteilungsbetrag an die Gläubiger ausschütten können. Mein Team und ich haben uns in den vergangenen Jahren intensiv um die Verwertung des vorhandenen Vermögens, die Prüfung der angemeldeten Forderungen und der Absonderungsrechte sowie um die Beitreibung von Forderungen gekümmert. Nachdem anfänglich so gut wie kein zur Gläubigerbefriedigung verfügbares Vermögen vorhanden war und fast jeder nun zur Verteilung zur Verfügung stehende Euro teils langwierig erstritten werden musste, ist die nun erzielte Quote ein ursprünglich unerwartetes und erfreuliches Ergebnis. Außerdem wurden alle Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen und sämtliche Vorgänge untersucht und aufgearbeitet. Das Insolvenzverfahren hat, insbesondere in Kriminalinsolvenzen, auch eine Ordnungsfunktion. Auch dank der Unterstützung durch den Gläubigerausschuss konnten wir dieser Aufgabe gerecht werden und alle erkennbaren Haftungsansprüche geltend machen sowie Vermögensverschiebungen untersuchen und, wo möglich, rückgängig machen.“ 


Die Auszahlung an die berechtigten Gläubiger, die vorrangig in Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz wohnhaft sind, oder an deren anwaltliche Vertreter, erfolgt am heutigen Montag auf die jeweiligen Bankkonten der Gläubiger. Keine Auszahlung erhalten Gläubiger, deren Forderungen vollumfänglich bestritten wurden. Die Quotenzahlung an Gläubiger, deren Bankverbindung der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen nicht vorliegt und auch nicht ermittelt werden kann bzw. an Erben, die nicht ermittelt werden können, wird bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts Rosenheim hinterlegt.


Aufgrund der hohen Anzahl der Gläubiger bittet die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen um Verständnis, dass telefonische Anfragen nicht beantwortet werden können. Gläubiger können sich bei Rückfragen an ihre Anwälte, oder - sofern sie nicht anwaltlich vertreten sind - schriftlich an eine der folgenden Kontaktdaten wenden:


Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Herzog-Heinrich-Straße 9
80336 München
Deutschland

 

Fax:       +49 89 54511 442
E-Mail:  akzenta@mhbk.de



Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (www.mhbk.de) ist eine seit vielen Jahren auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten mit Standorten in ganz Bayern. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an zahlreichen Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut, darunter die des Billigstromanbieters BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH. Axel Bierbach ist Mitglied im Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (www.vid.de) sowie Mitglied im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln (www.gravenbrucher-kreis.de). In den aktuellen Branchen-Rankings von JUVE, The Legal 500, Best Lawyers, brand eins und WirtschaftsWoche wird er regelmäßig als Top-Anwalt empfohlen.

 


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl