18.06.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

ALNO AG i.I.: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel

Widerruf der Zulassung der Aktien der insolventen ALNO AG zum Handel

Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse


Der Vorstand der ALNO AG i.I. und der Insolvenzverwalter über das Vermögen der ALNO AG i.I., Herr Prof. Dr. Martin Hörmann, haben beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der ALNO AG (ISIN: DE0007788408 / WKN: 778840) zum Börsenhandel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Vorstand wird noch heute gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter den entsprechenden Antrag bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse stellen.

 

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird der Widerruf der Zulassung der Aktien der ALNO AG i.I. zum Börsenhandel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam.

 


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