Am 31.12.2011 verjähren Forderungen aus 2008
Für Schuldner und Gläubiger ist der Jahreswechsel ein ganz besonderes Datum: Da die Regelverjährungsfrist drei Jahre beträgt, verjähren mit Ablauf des 31.12.2011 Forderungen aus 2008.
Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderungen entstanden sind. Forderungen aus dem Jahr 2008 werden also zum Ende dieses Jahr
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