Amtsgericht ordnet vorläufiges Insolvenzverfahren für J. Philipp GmbH & Co. KG an
Das Amtsgericht Hanau hat für die J. Philipp GmbH & Co. KG ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Frankfurter Rechtsanwalt Frank Schmitt von Schultze & Braun. Dem Antrag des J.-Philipp-Geschäftsführers Dr. Alexander Sproß auf Insolvenz in Eigenverwaltung folgte das Gericht nicht, weil es derzeit keine aktiven Sanierungsbemühungen der Geschäftsführung erkennen konnte und Sproß zudem parallel beim Handelsregister die Liquidation beantragt hatte. Die Sanierung eines Unternehmens ist aber ausdrückliches Ziel eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Schmitt informierte am Dienstag die Beschäftigten des insolventen Herrenbekleidungs-Herstellers in einer Belegschaftsversammlung über die weiteren Schritte im vorläufigen Verfahren. „Vordringlich geht es uns darum, die Löhne und Gehälter der Beschäftigten zu sichern. Wir stehen in Kontakt mit Banken und der Agentur für Arbeit, um das Insolvenzgeld vorzufinanzieren“, erläuterte Schmitt. Damit könnten die Beschäftigten das noch ausstehende Februar-Gehalt sowie im weiteren Verlauf des Verfahrens die Löhne und Gehälter für März und April ausbezahlt bekommen. „Allerdings müssen wir hier noch ein paar juristische Hürden überspringen“, warnt Schmitt.
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird im vorläufigen Verfahren weitgehend ruhen. „Nach dem Abtransport vieler wesentlicher Maschinen können wir die Herstellung von Herrenbekleidung nicht wieder aufzunehmen. Es läuft aber weiterhin der Outlet-Verkauf, und ich prüfe, inwieweit wir in den kommenden Tagen unseren Kunden die Änderungsschneiderei wieder anbieten können“, so Schmitt. Die Mehrzahl der 84 Beschäftigten wird dennoch von der Arbeit freigestellt bleiben müssen.
Am Montag hatte Schmitt bereits mit dem Betriebsrat und dem 1. Bevollmächtigten der IG Metall Hanau, Robert Weißenbrunner, ausführliche und konstruktive Gespräche aufgenommen. Am heutigen Dienstag traf Schmitt sich persönlich in Hanau mit J.-Philipp-Geschäftsführer Dr. Alexander Sproß, um erstmals Einblick in wichtige Geschäftsunterlagen zu erhalten. „Die Aufgabe der kommenden Wochen ist es zu prüfen, ob das Unternehmen mindestens noch in Teilbereichen saniert und aufrechterhalten werden kann“, so Schmitt. Dafür wird der vorläufige Insolvenzverwalter eingehende Gespräche mit allen Beteiligten führen. Zunächst müsse er sich jedoch einen detaillierten Überblick über den Zustand des Unternehmens verschaffen. „Allerdings muss allen Beteiligten klar sein, dass ein ruhender Produktionsbetrieb deutlich schwerer zu sanieren ist als ein Unternehmen, das den Geschäftsbetrieb vollumfänglich aufrechterhält.“
Schultze & Braun berät regional, national und international Unternehmen in der Krise in Sanierungs- und Restrukturierungsfragen und zeigt gesunden Unternehmen vorbeugende, insolvenzvermeidende Maßnahmen auf. Außerdem wird die allgemeine Rechts- und Steuerberatung von Privatpersonen und Unternehmen übernommen.
Darüber hinaus beschäftigt sich Schultze & Braun seit über 35 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Bundesweit ist Schultze & Braun an mehr als 40 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz.
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