11.11.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Anleihegläubiger der RENÉ LEZARD Mode GmbH stimmen Restrukturierungvorschlag des Unternehmens zu

Gläubiger von René Lezard wesentlich dazu beitragen, dass das Modeunternehmen in Schwarzach (Lkr. Kitzingen) nicht in die Insolvenz muss

Am 9. November 2016 fand in Frankfurt am Main die zweite Gläubigerversammlung ("Versammlung") der von der RENÉ LEZARD Mode GmbH ("Emittentin") begebenen Anleihe 12/17 mit der ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR ("Anleihe") statt.


In der Versammlung waren 40,51 % der ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe vertreten. Damit war die Versammlung hinsichtlich sämtlicher Tagesordnungspunkte beschlussfähig.

Die Gläubigerinnen und Gläubiger der Anleihe haben den Beschlussvorschlägen, die in der am 25. Oktober 2016 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung der Versammlung unter den Tagesordnungspunkten II. bis X. und XII. enthalten waren, in vollem Umfang zugestimmt.

Den unter dem Tagesordnungspunkt I. Ziffern 1. und 3. bekannt gemachten Beschlussvorschlägen hat die Versammlung mit der Maßgabe zugestimmt, dass die zusätzlichen aufschiebenden Bedingungen aufgenommen wurden, dass der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger dem zwischen der Emittentin und einem Investor abzuschließenden Facility Agreement zugestimmt haben muss und die Zustimmung des gemeinsamen Vertreters auf der Homepage der Emittentin veröffentlicht wurde.

Dem unter dem Tagesordnungspunkt XI. bekannt gemachten Beschlussvorschlag wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kanzlei Schrip Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin zum gemeinsamen Vertreter sämtlicher Anleihegläubiger gewählt wurde.


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