ANWALT: Gesellschafterdarlehen – BGH: Kein Anfechtungsschutz für anfängliche Besicherung

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.02.2019 (Az. IX ZR 149/16) die sehr umstrittene Frage der anfänglichen Besicherung von Gesellschafterdarlehen entschieden; zum Nachteil der Gesellschafter.
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