27.09.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

ANWALT: Sozialversicherungspflicht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Klagen des Insolvenzverwalters einer GmbH abgewiesen

Mit seinen Urteilen vom 15.09.2016 (Az.: B 12 R 2/15 R; B 12 R 3/15 R; B 12 R 4/15 R) hat das Bundesozialgericht (BSG) entschieden, dass beschäftigte Arbeitnehmer auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterliegen und die Klagen des Insolvenzverwalters einer GmbH abgewiesen.



Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl