07.06.2017 - Kategorie "Private Insolvenz"

APOTHEKE ADHOC: Insolvenz: Pharmazierat vor dem BGH

einkommen in der Insolvenz. Was darf gepfändet werden?

Gelten Zahlungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Pharmazierat als Aufwandsentschädigung? Oder als Einkommen, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gepfändet werden kann? Diese Frage beschäftigte den Bundesgerichtshof (BGH).



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