Arbeitgeber können nach Behinderung fragen
Falsche Angaben eines Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber und Insolvenzverwalter zu einer Schwerbehinderung führten zum Verlust des Kündigungsschutzes.
Der Fall: Der mit einem GdB von 60 schwerbehinderte Kläger stand seit dem 1. November 2007 in einem bis zum 31. Oktober 2009 befristeten Arbeitsverhältnis. Am 8. Januar 2009 wurde der
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