17.02.2012 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Arbeitgeber können nach Behinderung fragen

Arbeitgeber können nach Behinderung fragen

Falsche Angaben eines Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber und Insolvenzverwalter zu einer Schwerbehinderung führten zum Verlust des Kündigungsschutzes.


Der Fall: Der mit einem GdB von 60 schwerbehinderte Kläger stand seit dem 1. November 2007 in einem bis zum 31. Oktober 2009 befristeten Arbeitsverhältnis. Am 8. Januar 2009 wurde der

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