13.09.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

ARGE Insolvenzrecht & Sanierung

rechtzeitiges Handeln bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten und vor der Insolvenz

ARGE Insolvenzrecht & Sanierung ermutigt Unternehmer zu rechtzeitigem Handeln bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten


Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zeichnen aktuell ein trübes Bild der Finanzsituation bundesdeutscher Gewerbetreibender. Dabei sollte aus Sicht der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung der Fokus der Betrachtung vermehrt auf die Möglichkeiten zur unternehmerischen Neuaufstellung und Restrukturierungsaussichten gelegt werden. Trotz eines Insolvenzantrags ist für Unternehmen mit dem passenden insolvenzrechtlichen Werkzeugkasten noch vieles möglich – wenn sie den Antrag rechtzeitig stellen.


Das Statistische Bundesamt hat die aktuellen Zahlen zur Entwicklung der Insolvenzanmeldungen deutscher Unternehmen für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht und bestätigt damit seine Prognosen. In den vergangenen sechs Monaten ist ein Anstieg von 20,5 Prozent bei den Anmeldungen von Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Die Zahlen verdeutlichen die anhaltenden Schwierigkeiten, mit denen deutsche Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage konfrontiert sind.


Dr. Rainer Eckert, Co-Vorsitzender der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung, erklärt: „Die angestiegene Zahl von Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass die deutsche Wirtschaft anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen begegnet. Die fortwährend hohe Inflation, die Energiekrise und die Spätfolgen der Corona-Pandemie treffen viele Branchen immer noch hart. Sie sind aber auch ein Anzeichen dafür, dass in der Vergangenheit eigentlich erforderliche Anträge nur zurückhaltend gestellt wurden und wir diese Nachholeffekte auf dem Markt spüren. Werden nun aber die Anträge ‚Last Minute‘ gestellt, verringert dies häufig die Erfolgsaussichten auf eine Rettung des Unternehmens.“


Für die Einordnung des Insolvenzgeschehens in den gesamtwirtschaftlichen Kontext ist neben der Entwicklung der Fallzahlen auch relevant, bei wie vielen der antragstellenden Unternehmen eine Zukunftslösung gefunden und so der Geschäftsbetrieb langfristig fortgeführt wird. Laut einer aktuellen Analyse des Beratungsunternehmens Falkensteg Corporate Finance GmbH gelang dies zuletzt nur noch rund 40 Prozent der Unternehmen. Ohne einen Unternehmenskauf oder kurzfristige Investitionen kommt bei den übrigen nur noch eine geordnete Abwicklung in Betracht. Nach der Analyse konnten im Jahr 2022 noch 57 Prozent der betroffenen Unternehmen erfolgreich restrukturiert werden.


Co-Vorsitzende der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung Dr. Anne Deike Riewe sieht darin einen Zusammenhang beider Entwicklungen: „Derzeit kommen Unternehmen ins Insolvenzverfahren, deren Geschäftsmodell schon vor der Pandemie unter Druck stand und die sich in den letzten Jahren wegen niedriger Zinsen, staatlicher Hilfsprogramme oder einer Zurückhaltung etwa von Vermietern oder auch der Finanzämter bei der Durchsetzung ihrer Forderungen noch irgendwie am Markt halten konnten. Hier überrascht es nicht, wenn Investoren aus heutiger Sicht nicht zu finden sind und damit die Quote der Betriebseinstellung in den Verfahren steigt. Die reine Statistik sagt aber nichts über die Chancen im konkreten Fall aus – und wir haben auch viele Unternehmen im Land, die sich neu aufstellen oder Belastungen aus der Vergangenheit loswerden müssen, dann aber sehr gute Fortführungsaussichten haben. Die rechtzeitige Einbeziehung von Beratern, auch solchen mit insolvenzrechtlicher Expertise, bietet die Möglichkeit, die finanzielle Situation zu stabilisieren, laufende Prozesse zu optimieren und neue Wege für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung im Sinne aller Beteiligten zu finden.“


Mit einer frühzeitigen Beratung genügen Geschäftsleiter auch ihren gesetzlichen Pflichten, das Eintreten einer Zahlungsunfähigkeit oder rechtlichen Überschuldung zu beobachten und gegebenenfalls innerhalb der vorgegebenen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Ende der Geltungsdauer temporärer gesetzlicher Anpassungen als Reaktion auf die Energiekrise am 31. Dezember 2023 bedeutet dabei die Rückkehr zur unternehmerischen Pflicht, eine Fortführungsprognose für zwölf Monate zu stellen. Schon ab September 2023 sollten Unternehmer dies berücksichtigen, um Haftungsrisiken zu minimieren.


„Gesetztes Ziel der Tätigkeit der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung ist es, den Begriff der Insolvenz zu entstigmatisieren. Ein Insolvenzantrag sollte nicht als Kapitulation angesehen werden, sondern als verantwortungsvolle Entscheidung, die die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen kann. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Kontrolle über ihre finanzielle Lage zurückzugewinnen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen, wenn sie frühzeitig handeln“, so Dr. Rainer Eckert abschließend.





Über die Arbeitsgemeinschaft:

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.



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