24.09.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

ARO – Insolvenz: Holding stellt Insolvenzantrag

ARO muss Insolvenz anmelden

Die Holding der Fachmarktkette ARO, die Michael A. Roth Holding GmbH & Co. KG, hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt.


Wie auch bei den Konzerngesellschaften ARO und Neodon hat das Amtsgericht Nürnberg dem Antrag entsprochen und ein Insolvenzverfahren gemäß § 270a InsO angeordnet.   Zum vorläufigen Sachwalter

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