Auctionata | Paddle8 hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren angemeldet
Unternehmensbeteiligung German Startups Group Berlin GmbH & Co. KGaA: Das Portfoliounternehmen Auctionata | Paddle8 hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren angemeldet und befindet sich in Gesprächen über eine Finanzierung der Fortführung
Im Zusammenhang mit diesen Ereignissen könnten sich die von der German Startups Group und anderen Investoren an Auctionata | Paddle8 gewährten Wandeldarlehen als wertgemindert oder sogar wertlos erweisen, was ein werterhellendes Ereignis auf die Wertverhältnisse zum 31.12.2016 darstellen und das Netto-Konzernergebnis der German Startups Group im Geschäftsjahr 2016 mit bis zu EUR 0,17 pro Aktie belasten würde (IFRS). Da eine Fortführungsprognose bzgl. der Auctionata zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abzugeben ist, steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe eine Abwertung notwendig werden wird. Bei ungünstiger weiterer Entwicklung würde die German Startups Group abschließend eine vollständige Abwertung vornehmen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der German Startups Group im Geschäftsjahr 2017 wird durch die vorstehenden Ereignisse nicht belastet (IFRS).
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Das Management von Auctionata führt die genannten vielversprechenden Gespräche mit Investoren nach eigenen Angaben, um die Fortführung und weitere strategische Entwicklung der nach Trennung von Paddle8
schlankeren Auctionata zu finanzieren und um ihre leistungsstarke Technologieplattform mit proprietärer, patentierter Livestream-Auktionstechnologie für professionelle Partner und traditionelle Versteigerer auszubauen.
Das Scheitern von Portfoliounternehmen ist immanenter Bestandteil des Venture-Capital-Geschäfts, dem man im Wesentlichen nur durch Risikodiversifikation entgegenwirken kann. Risikodiversifikation auf Ebene der German Startups Group hat auch in diesem Fall risikoabfedernde Wirkung gezeigt. Obwohl es sich um eine Fokusbeteiligung handelte, lag der Anteil des letzten Buchwerts der Anteile und gewährten Wandeldarlehen an der Konzernbilanzsumme per 31.12.2016 nur bei etwa rund 5%. Auf Basis der Anschaffungskosten lag
der Anteil an der Konzernbilanzsumme per 31.12.2016 bei 6%.
Bei Eingehung von Venture-Capital-Investments kommt es darauf an, in welchem Verhältnis Chance und Risiko stehen und welche Eintrittswahrscheinlichkeiten dafür anzusehen sind. Im Falle Auctionata | Paddle8 betrug das Wertsteigerungspotenzial in den Augen der Geschäftsführung ein Mehrfaches der Anschaffungskosten und zudem
erschien die positive Entwicklung wahrscheinlicher als die nun eingetretene vorläufig negative. Die German Startups Group hat in 2016 zwei verschiedene Tranchen von Wandeldarlehen ausgegeben. Bei beiden Tranchen haben eine Vielzahl Venture Capitalists und andere professionelle Finanzinvestoren koinvestiert, wie auch in eine
weitere nachgelagerte Tranche investiert, an der sich die German Startups Group nicht beteiligt hat.
Die Abwertung der Beteiligung an Auctionata | Paddle8 erfolgte in einem ersten Schritt bereits am 8. Januar 2017, als es der Geschäftsführung der German Startups Group aufgrund neuer Informationen von Auctionata | Paddle8 erstmals und überraschend überwiegend wahrscheinlich erschien, dass Auctionata | Paddle8 in naher Zukunft eine Finanzierungsrunde durchführen würde, die zu einer Abwertung der von der German Startups Group gehaltenen Aktien und nicht gleichzeitig zu einem diese kompensierenden Wertzuwachs der Wandeldarlehen führen würde, die die Gesellschaft zu einer Wandlung in Auctionata | Paddle8-Aktien mit deutlichem Abschlag berechtigt
hätten. Diese Abwertung war Teil der am 8. Januar 2017 veröffentlichten Änderung der Guidance für 2016. Am frühen Morgen des 31.12.2016 führte ein eilig anberaumtes Gespräch zwischen einem Manager von Auctionata | Paddle8 und dem Geschäftsführer der German Startups Group zu der völlig überraschenden Erkenntnis, dass eine für Anfang des Jahres vorgesehene Finanzierungsrunde von Auctionata | Paddle8, bei der die Wandeldarlehen gewandelt hätten werden sollen und die German Startups Group in den Genuss der ihr zustehenden Discounts gelangt wäre, was als werterhellendes Ereignis zu einer Höherbewertung zurück auf den 31.12.2016 geführt hätte,
voraussichtlich doch nicht stattfinden wird. Das führte zur sofortigen Herabsetzung der Guidance am 31.12.2016.
Der Ad-hoc-Mitteilung vom 22.12.2016 lag hingegen ein Ereignis bei einem anderen Portfoliounternehmen zugrunde, wobei die von der German Startups Group aus diesem Anlass vorgenommene Abwertung durch andere
zwischenzeitliche Höherbewertungen kompensiert wurde, sodass eine Änderung der Guidance zu diesem Zeitpunkt nicht vorzunehmen war.
Dadurch ergab sich eine Konstellation der Ereignisse, deren Auswirkungen im Einzelnen sowie die zeitliche Abfolge der entsprechenden Änderungen der Guidance nur schwierig durch Externe nachvollziehbar machten, die jede für sich genommen jedoch zwingend sofort zu veröffentlichen war und keine Vorhersage des jeweils
nachfolgenden, zu dem Zeitpunkt noch unbekannten Ereignisses erlaubten.
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