21.12.2010 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Aufgehobener Anlegerschutz: „Nachrangabreden“

Aufgehobener Anlegerschutz: „Nachrangabreden“

Geldanlagen, die mit so genannter "Nachrangabrede" verkauft werden, sind in der Insolvenz des Kreditinstituts nicht sicher. Schlimmstenfalls ist der Anleger sein Geld los.


Nachrangigkeitsabreden kommen in den Klauseln zu Anleihen, Genussscheinen, Spar- und Kapitalbriefen und sonstigen festverzinslichen Anlagen vor, besonders oft, wenn diese einen überdurchschn

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