16.09.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Aurora Lichtwerke begibt sich in ein Schutzschirmverfahren

Insolvenzverfahren Aurora Lichtwerke: Löhne und Gehälter gesichert

Aurora Lichtwerke GmbH begibt sich zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in ein Schutzschirmverfahren


Die Aurora Lichtwerke GmbH mit Sitz in Eichstätt hat am 12. September 2022 beim Amtsgericht Ingolstadt einen Antrag auf die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Grund ist der Umsatzeinbruch aufgrund des EU-weiten Verbots von Halogen-Lampen in der Allgemeinbeleuchtung, der nicht schnell genug durch Neuumsätze im LED- und Leuchten-Bereich ausgeglichen werden konnte. Hinzu kamen zuletzt die massiv gestiegenen Kosten für Vormaterial und Energie, die nicht vollständig an die Kunden weitergereicht werden konnten.


„Der Geschäftsbetrieb der Aurora Lichtwerke GmbH geht trotz des eingeleiteten Schutzschirmverfahrens ohne Einschränkungen weiter“, betont Rechtsanwalt Jochen Sedlitz von der Kanzlei GRUB BRUGGER. Der erfahrene Sanierungsexperte ist für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten und unterstützt die Geschäftsführung bei der Restrukturierung. Die Löhne und Gehälter der rund 300 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld bis Ende November 2022 gesichert. „Das verschafft uns Luft, um in den nächsten drei Monaten die Restrukturierung und die Sanierung der Aurora Lichtwerke GmbH voranzutreiben“, so Sedlitz.


„Das Schutzschirmverfahren gibt uns die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb schnell, zukunftsfähig auszurichten und unsere Kunden weiterhin zu bedienen“, so Geschäftsführer Marc Zube.


Bei einem Schutzschirmverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Deutschland. Dieses bietet Unternehmen die Chance, sich zu stabilisieren und gleichzeitig die Kontrolle über ihre Geschäftstätigkeit zu behalten. Während einer dreimonatigen Frist zur Ausarbeitung eines Sanierungsplans gelten Sonderregelungen, die es dem Unternehmen erleichtern, sich neu aufzustellen. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. In der Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht keinenInsolvenzverwalter, sondern einen Sachwalter ein, der das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht. Als vorläufiger Sachwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Reus von der Kanzlei Anchor aus München bestellt. „Das Schutzschirmverfahren ist ein probates Instrument, um Unternehmen zu sanieren und eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen. Wir begleiten das Verfahren im Sinne der Gläubiger“, so Reus.


Das Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist es, die Aurora Lichtwerke bis zum 1. Dezember 2022 neu auszurichten und dann duch einen Insolvenzplan zu sanieren. Hierzu haben Geschäftsleitung und Gesellschafter einen klaren Sanierungsplan. Auch der Einstieg weiterer Investoren kommt in Betracht.


Bei der Aurora Lichtwerke GmbH in Eichtstätt handelt es sich um ein früheres OSRAM Werk.


Berater Aurora Lichtwerke GmbH

GRUB BRUGGER (Stuttgart): Jochen Sedlitz (Generalbevollmächtigter in der Eigenverwaltung),

Nora Sickeler, Sebastian Schottmüller, Dr. Tobias Rentschler, Melanie Niksic (alle

Eigenverwaltung)


Sachwaltung:

Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (München): Alexander Reus (vorl. Sachwalter),

Dr. Alexander Zarzitzky, Nadine Mayer


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