Automobilzulieferer im Schutzschirmverfahren
Das Amtsgericht Saarbrücken hat ein Verfahren gemäß §270b InsO über die Tschan GmbH aus Neunkirchen eingeleitet.
Zur Vorbereitung einer Sanierung wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Im Gegensatz zum traditionellen Insolvenzverfahren bleibt im Schutzschirmverfahren die Geschäftsführung im Amt
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