03.02.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Automobilzulieferer im Schutzschirmverfahren

Insolvenz - Schutzschirm soll Sanierung der Tschan GmbH sichern

Das Amtsgericht Saarbrücken hat ein Verfahren gemäß §270b InsO über die Tschan GmbH aus Neunkirchen eingeleitet.


Zur Vorbereitung einer Sanierung wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Im Gegensatz zum traditionellen Insolvenzverfahren bleibt im Schutzschirmverfahren die Geschäftsführung im Amt

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