07.03.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

AWG strafft Filialnetz

Insolvenz des Textilhändlers AWG

Reduzierung der Anzahl der Filialen ist Teil des Sanierungsplans der insolventen Textilhandelskette


Ende Januar hat die deutschlandweit agierende Textilhandelskette AWG die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung („Schutzschirmverfahren“) beantragt. Teil des Sanierungskonzepts sind auch Filialschließungen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die AWG zukunftsfähig aufzustellen.
Die Eigenverwaltung bietet der AWG den rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu und zukunftsfähig aufzustellen. 

Im Unterschied zu einem Regelinsolvenzverfahren werden die Geschicke des Unternehmens in dieser Zeit nicht vom Insolvenzverwalter, sondern weiterhin vom Unternehmen gesteuert. Allerdings lässt sich die AWG hier professionell durch den Sanierungsexperten, Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, unterstützen. Mucha ist Generalbevollmächtigter und steuert gemeinsam mit der Geschäftsleitung den Sanierungsprozess. Die Ausarbeitung des Sanierungskonzepts ist weit fortgeschritten und wird nunmehr sukzessive umgesetzt.

„Als Teil des Restrukturierungskonzepts haben wir unter anderem alle Filialen begutachtet und auf ihre Rentabilität hin untersucht. Dabei haben wir festgestellt, dass mehrere Filialen negative Deckungsbeiträge erwirtschaften, also Verluste generieren. Dies gilt es künftig zu vermeiden, so dass die AWG leider gezwungen ist, diese Verlustbringer zu schließen“, erklärt Martin Mucha. Derzeit verhandelt AWG mit den Vermietern über die vorzeitige Beendigung und die Abwicklung von Mietverträgen.


„Mit den Mitarbeitern der betroffenen Filialen führen wir zurzeit Gespräche. Wir versuchen, hier möglichst sozialverträglich vorzugehen. Ganz ohne betriebsbedingte Kündigungen wird dieser Schritt aber nicht vonstattengehen können. Ich bedauere dies außerordentlich, denn unsere Belegschaft war und ist eine ‚Familie‘, die sich immer sehr stark mit dem Unternehmen identifiziert hat. Ich hoffe sehr, dass wir diesen Spirit trotz dieser Maßnahme erhalten können“, sagt AWG-Geschäftsführer Albrecht Maier.


Der Geschäftsbetrieb der AWG geht ungeachtet des eingeleiteten Schutzschirmverfahrens ohne Einschränkungen weiter. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld bis Ende April 2019 gesichert.


Von der Schließung betroffen sind aktuell die AWG-Filialen in Bautzen (Am Gesundbrunnenring), Bischofswiesen, Bobingen, Dachau (Wettersteinring und Fraunhoferstraße), Dorfen, Eppelheim, Frankenthal, Friedrichsdorf, Gorbitz, Griesheim, Königsbrunn, Kulmbach, Ludwigsfelde, Neustadt an der Donau, Nördlingen, Oberursel, Plochingen, Rotenburg an der Fulda, Ostfildern-Scharnhausen, Schmelz, Stein, Stollberg (Innenstadt), Waldkirch, Weimar und Zwickau (Am Hammerwald).

 

 

 

Über die AWG Allgemeine Warenvertriebs-GmbH

Mit über 3,5 Millionen Stammkunden zählt AWG zu den 50 größten Textilhändlern in Deutschland. Das mit zahlreichen Auszeichnungen für höchste Kundentreue versehene Unternehmen hat seinen Sitz in Köngen. Es beschäftigt 2.900 Mitarbeiter und erwirtschaftete zuletzt einen Umsatz von rund 290 Millionen Euro. Die rund 290 Filialen bundesweit findet man in Einkaufszentren, Kleinstädten und Stadtrandlagen. AWG bezieht Waren aus Produktionsstätten in Fernost, Südasien und Europa. Auf deutschlandweit rund 170.000 Quadratmetern Verkaufsfläche präsentiert das Unternehmen eine Vielzahl an Marken und Produkten. Dazu gehören Oberbekleidung für Damen, Herren und Kinder, Arbeits- sowie Sport- und Badebekleidung. Bett-, Tisch- und Nachtwäsche sowie Wohnaccessoires ergänzen das Sortiment. Zum Unternehmen gehören zudem Franchise-Stores der Marken S. Oliver, Esprit und Tom Tailor. 



Über GRUB BRUGGER

GRUB BRUGGER ist seit über 40 Jahren eine auf das Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, die von ihren Standorten Stuttgart, München, Frankfurt a. Main und Freiburg i. Breisgau aus mit rund 40 Berufsträgern bundesweit agiert. Neben der Insolvenzverwaltung und Eigenverwaltung berät GRUB BRUGGER krisenbefangene Unternehmen ebenso wie Gläubiger. GRUB BRUGGER gehört laut JUVEHandbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019 wieder zu den führenden Kanzleien in der Insolvenz-/ Sanierungsberatung sowie in der Insolvenzverwaltung/Sachwaltung. Martin Mucha ist Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner der Kanzlei GRUB BRUGGER und laut JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019 einer der führenden Namen in der Insolvenzverwaltung in Deutschland. 


Bild: © foto76 / FreeDigitalPhotos.net

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