13.11.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

b+w Electronic Systems saniert sich durch Schutzschirmverfahren

Oberhausen B+W ist insolvent

Die b + w Electronic Systems GmbH & Co. KG will sich im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens sanieren.


Die b + w Electronic Systems GmbH & Co. KG will sich im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens sanieren. Einem entsprechenden Antrag auf Anordnung des Schutzschirmverfahrens hat das Amtsgericht Duisburg entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Beim Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung, ähnlich dem amerikanischem Chapter-11-Verfahren, trägt die bisherige Geschäftsführung weiterhin die Verantwortung für alle Entscheidungen und das Unternehmen bleibt handlungsfähig.

Die Geschäftsführung um Ursula Walterfang, Heinrich Walterfang und Dirk Weniger wird bis zur Aufhebung des Verfahrens von Herrn Volker Schneider unterstützt, der auf eine langjährige Erfahrung als Restrukturierungsgeschäftsführer zurückblicken kann. Gemeinsam mit der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf) wird bis Ende Januar 2015 ein Sanierungsplan erarbeitet, der erfolgreiche Abschluss der Sanierung und damit die Aufhebung des Verfahrens wird für den April 2015 erwartet.


Innerhalb der anstehenden Sanierung wird b+w Electronic Systems seine Aktivitäten in den Bereichen Telekommunikationstechnik, Stromversorgungen und Industrie-Automation deutlich ausbauen. Für die Bereiche Industrie-Montage und Kabeltechnik werden die strategischen Optionen geprüft. Ursache für die wirtschaftliche Schieflage sind insbesondere der Nachfragerückgang, der verstärkte Preiswettbewerb im Energie- und Telekommunikationssektor sowie die langen Zahlungsziele von mehr als 90 Tagen.


Im Schutzschirmverfahren wird das Unternehmen die Sanierungsmaßnahmen in Eigenregie und unter Aufsicht des Gerichtes sowie eines Sachwalters durchführen. Als vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Duisburg Rechtsanwalt Axel Schwentker von der Kanzlei Schwentker & Bückmann, Oberhausen, bestellt. Die 130 Mitarbeiter an den Standorten in Oberhausen, Berlin und Weimar wurden über die aktuelle Entwicklung im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung umfangreich informiert. Die Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens durch die Agentur für Arbeit abgesichert. Sämtliche Projektarbeiten laufen während des Verfahrens ungehindert weiter, da das Unternehmen vollständig handlungsfähig ist.


Das Schutzschirmverfahren wurde erst vor zwei Jahren vom Gesetzgeber als nachhaltiges Sanierungsinstrument eingeführt. Die wichtigste Voraussetzung für das Verfahren ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zudem muss ein Experte bescheinigen, dass die angestrebte Sanierung nicht aussichtslos ist. „b+w Electronic Systems ist für das Verfahren sehr gut aufgestellt. Mit der Unterstützung der wichtigsten Kunden und Gläubiger sind wir davon überzeugt, das Unternehmen nachhaltig sanieren und weiterhin am Markt agieren zu können“, so Geschäftsführer Heinrich Walterfang.


Ebenso positiv zeigt sich der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Schwentker: „Ich konnte mir einen ersten Eindruck über das Unternehmen verschaffen. Die Firma b+w Electronic Systems ist gut aufgestellt und ich sehe einer Fortführung und Sanierung positiv entgegen.“ Als vorläufiger Sachwalter hat Rechtsanwalt Schwentker sicher zu stellen, dass die vorläufige Eigenverwaltung durch das Unternehmen zu keinen Nachteilen für die Gläubiger oder zu Verfahrensverzögerungen führt.

 

Hintergrund: Was ist ein Schutzschirmverfahren (§270b InsO):

Seit dem 1. März 2012 lässt der Gesetzgeber ein neues Sanierungsverfahren, das sogenannte Schutzschirmverfahren, zu. Das schuldnerische Unternehmen hat bis zu drei Monate Zeit, unter einem gesetzlichen Schutzschirm und unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend mit den Gläubigern umgesetzt werden kann. Gleichzeitig wird der Schuldner durch den Schutzschirm für diesen begrenzten Zeitraum dem unmittelbaren Zugriff seiner Gläubiger entzogen. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Schutzschirmverfahrens ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, sondern nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, was durch eine Bescheinigung einer in Insolvenzsachen erfahrenen Person dem Gericht nachgewiesen werden muss. Zusätzlich muss bescheinigt werden, dass die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Im Schutzschirmverfahren bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Ziel des Verfahrens ist es, das Unternehmen dem bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb wird das Unternehmen über einen Sanierungsplan entschuldet. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt.




Über b+w Elektronic Systems GmbH & Co. KG:

b+w Electronic Systems ist seit mehr als 30 Jahren Anbieter für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Stromversorgung, der Elektrotechnik und der Telekommunikation. Alleinige Kommanditistin der b+w Electronic Systems ist die Telectronics GmbH & Co. Beteiligungs-KG. b+w Electronic Systems bietet als Systemhaus schlüsselfertige Lösungen für Telekommunikation, Elektrotechnik, Stromversorgung und Mobilfunk an. Die b+w Electronic Systems GmbH & Co. KG hat ihren Hauptsitz in Oberhausen – darüber hinaus gibt es Niederlassungen in Berlin und Weimar.


Über Buchalik Brömmekamp:

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 50 Unternehmen nach dem neuen Insolvenzrecht beraten und die entsprechenden Verfahren erfolgreich durchgeführt.


Schwentker • Bückmann – dahinter steht das Know-how einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Sozietät. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Bearbeitung und Abwicklung von Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Das dabei erworbene Know-how dient der Möglichkeit, ein Schutzschirm- oder Insolvenzverfahren als Sanierungsinstrument zu nutzen. Die Partner und die fachlich versierten Mitarbeiter stehen für hohes persönliches Engagement sowie Leistung im Team. Kompetenz, fundierteAus- und kontinuierliche Weiterbildung sowie tiefe Spezialisierung legen den Grundstein der Tätigkeit.

 

 

 


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