11.03.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Babcock-Productions Solutions AG: Gute Ergebnisse für Gläubiger erzielt

Babcock-Productions Solutions AG: Gute Ergebnisse für Insolvenzgläubiger

Bei einer öffentlichen Versteigerung der Vermögenswerte der insolventen Babcock-Productions Solutions AG hat Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes sehr gute Ergebnisse erzielt. Der Insolvenzverwalter wundert sich aber über das Verhalten und die Rechtsauffassung der Arbeitnehmervertreter.


Der Duisburger Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes aus der Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR hat bei einer öffentlichen Versteigerung die Vermögenswerte der insolventen Babcock-Productions Solutions AG veräußert. „Auf diese Weise haben wir die Masse für die Gläubiger maßgeblich erhöht, um diese damit bestmöglich zu befriedigen. Eine Fortführung beziehungsweise ein Verkauf der Babcock-Production Solutions AG war aufgrund der wirtschaftlichen Situation nach der zweiten Insolvenz innerhalb eines Jahres nicht möglich.“

 

Mit den Verwertungsergebnisse ist der Insolvenzverwalter sehr zufrieden. Die erzielten Erlöse werden rund 75 Prozent über den Anschaffungswerten liegen. „Das Sachanlagevermögen konnte trotz der kritischen konjunkturellen Lage deutlich besser verwertet werden als in der letzten Insolvenz im Jahr 2018“, betont Dr. Dirk Hammes. Die öffentliche Versteigerung des Sachanlagevermögens wurde im Einvernehmen mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss eingeleitet und von einem gerichtlich vereidigten und öffentlich bestellten Versteigerer durchgeführt.

 

Diesen Erfolg erkennen indes nicht alle Parteien an, bemerkt Hammes verwundert. So behauptet der Betriebsratsvorsitzende Gerd Schäfer in einem Artikel in der „WAZ“, das Sachanlagevermögen sei „verramscht“ worden. „Offensichtlich werden die sehr guten Ergebnisse unserer Verwertung ignoriert. Dass mit solchen Aussagen auch mittelbar noch der Vorwurf der Untreue gegen den Insolvenzverwalter erhoben wird, ist Herrn Schäfer augenscheinlich ebenfalls nicht klar. Ebenso hätte es wohl zu viel Mühe gemacht, sich über die erzielten Werte ein genaues Bild zu machen.“ Vor allem betont Hammes, dass IG Metall und Betriebsrat dem Verkauf des Unternehmens in der Vorinsolvenz zu einem wesentlich geringeren Wert zugestimmt hatten. „Warum jetzt ein deutlich besseres Ergebnis als minderwertig kritisiert wird, erschließt sich wohl nur den Arbeitnehmervertretern.“

 

Mit Blick auf das laufende Verfahren kritisiert der Rechtsanwalt auch das generelle Vorgehen der IG Metall und des Betriebsrats als Arbeitnehmervertretung. Deren Verlautbarungen hätten zu erheblicher Unruhe in der Belegschaft geführt. So sei beispielsweise mehrmals gefordert worden, Vorstand und Betriebsleiter zu entfernen und nicht vollkostendeckende Aufträge anzunehmen. Ebenso wurde gefordert, eine Transfergesellschaft im Interesse der Arbeitnehmer zu errichten, auch wenn dies die Befriedigungsaussichten der Gläubigergemeinschaft verschlechtert hätte. Auch öffentliche Äußerungen des Betriebsratsvorsitzenden, durch einen Investor mit „Mut, einem Plan und etwas Geld könnte man mit dieser Fertigung gutes Geld verdienen“, seien weder haltbar noch förderlich gewesen und hätten aufgrund der fatalen wirtschaftlichen Situation für eine falsche Wahrnehmung bei der Belegschaft gesorgt. Das habe die Betriebsfortführung erheblich erschwert, da die Mitarbeiter in der Folge unter anderem in weiten Teilen nicht bereit gewesen seien, bezahlte Überstunden zu leisten, um Fertigstellungstermine einzuhalten.

 

Für den Insolvenzverwalter hängt dies vor allem mit einer „enttäuschten Erwartungshaltung“ zusammen, die die IG Metall wider besseres Wissen geweckt hat. „Die Gewerkschaft hat die Belegschaft von Anbeginn gegen die Unternehmensleitung aufgewiegelt. Aber seitdem die Transfergesellschaft mit Mehrheitsbeschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses abgelehnt wurde, richtet sich diese Agitation nun ebenfalls gegen mich, wie man schon einer Meldung von Ende Januar 2020 entnehmen konnte. Das entbehrt jeglicher Tatsachen und reiht sich nahtlos ein in die Kette vorsätzlich falscher Behauptungen. Ein derart distanzierter Umgang mit der Wahrheit ist mir in 20 Jahren in der Insolvenzverwaltung noch nicht begegnet.“

 

Dazu kommt ein weiteres Problem: „Offensichtlich ist die IG Metall der Ansicht, sie sei als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses nicht vorrangig der Gläubigergemeinschaft verpflichtet. Das ist eine wirklich erstaunliche und natürlich völlig falsche Rechtsauffassung, die man nicht teilen kann, und jeder Insolvenzverwalter muss dieser Haltung entschieden entgegentreten. Aufgabe ist es nach Insolvenzordnung weiterhin, alle Gläubiger gemeinschaftlich bestmöglich zu befriedigen und nicht eine Gruppe zu bevorzugen“, stellt Dr. Dirk Hammes klar. Er wird auch noch deutlicher: „Wer als Mitglied des Gläubigerausschusses eine solche Meinung vertritt, ist für diese wesentliche Arbeit ungeeignet. Das gilt für das laufende Insolvenzverfahren der Babcock-Productions Solutions AG genauso wie für jedes andere Verfahren.“



Über hammes. Insolvenzverwalter GbR
hammes. Insolvenzverwalter GbR mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 50 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird die hammes. Insolvenzverwalter GbR von Rechtsanwalt und Diplom Betriebswirt (BA) Dr. Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten. Eine besondere Expertise besitzt hammes. bei Kriminalinsolvenzen. Der Aufdeckung von Vermögensverschiebungen und Bilanzmanipulationen folgt ein konsequentes Vorgehen gegen die Schädiger.



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