16.12.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Bader-Gruppe verstärkt seine Restrukturierung

Senden: Fünf Firmen der Bader-Gruppe sind insolvent

Die Verantwortlichen der Bader-Gruppe haben für alle deutschen Gesellschaften Anträge auf Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt.


Die Verantwortlichen der Bader-Gruppe aus Senden bei Neu-Ulm haben am vergangenem Freitag beim zuständigen Amtsgericht in Neu-Ulm einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung für die in Senden beheimateten Gesellschaften der Bader-Gruppe, namentlich der Bader Holding GmbH (49 Beschäftigte), der Bader GmbH (137 Beschäftigte), der Bader GmbH Gehäusebau, Babenhausen (87 Beschäftigte), der Alvo GmbH Logistik- & Anpassungszentrum, Kamen und Wachau (135 Beschäftigte), sowie der Baltic Metall GmbH, Grevesmühlen (115 Beschäftigte), gestellt. Das Amtsgericht Neu-Ulm hat den Anträgen der Unternehmensgruppe mit dem Schwerpunkt Maschinenbau entsprochen und mit Beschlüssen vom 9. Dezember 2019 die (vorläufige) Eigenverwaltung bei allen Gesellschaften angeordnet.

 

Die Bader-Gruppe befindet sich seit einiger Zeit in einem umfangreichen Restrukturierungsprozess und wollte sich so auf die Veränderungen der Märkte anpassen. Aufgrund der schwierigen Lage der globalen Wirtschaft und insbesondere der Automobilindustrie blieb die Gruppe in 2019 jedoch hinter den Umsatzerwartungen zurück.

 

Die Verantwortlichen wollen nun über ein Eigenverwaltungsverfahren die laufende Restrukturierung verstärken und haben dafür den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Mattias Krämer von der Sozietät Wellensiek als Generalbevollmächtigten in die Eigenverwaltung aller Gesellschaften berufen. „Der Gesetzgeber gibt den Unternehmen mit diesem auf Sanierung ausgelegten Verfahren die Chance, sich nachhaltig zu sanieren“, sagt Krämer. Er wird in den kommenden Wochen gemeinsam mit der Geschäftsführung verschiedene Optionen prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten. „Wir werden den Geschäftsbetrieb in allen Gesellschaften in vollem Umfang weiterführen“, sagt Krämer. „Das Unternehmen und seine Produkte haben einen guten Ruf im Markt. Wir sind zuversichtlich, in den kommenden Wochen und Monaten eine vernünftige Lösung für die Gruppe zu finden“, so Krämer weiter.

 

Das Gericht hat Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Hörmann von anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, wird er das Unternehmen in der Restrukturierung unterstützen und die Eigenverwaltung beaufsichtigen.

 

Die Bader-Gruppe mit Stammsitz in Senden bei Neu-Ulm bietet innovative Produktlösungen aus Blech, Stahl & Edelstahl darunter Maschinenverkleidungen, Kompaktkabinen, Sondertanks, Schaltschränke, Bedienpulte und Klemmenkästen sowie Sondergehäuse und Speziallösungen von der Entwicklung bis zur Installation. Die Kunden der Gruppe kommen aus mehr als zwölf Branchen: von der Werkzeugmaschinen-Industrie über die Medizintechnik und die Lebensmittelindustrie bis hin zur medialen Informationstechnik. Der Schwerpunkt liegt im Bereich Maschinenbau. Die Gruppe erwirtschaftet mit vier operativ tätigen Gesellschaften in Deutschland und zwei Standorten im europäischen Ausland (Rumänien, Ungarn) mit insgesamt rund 1.040 Beschäftigten einen Jahresumsatz von zuletzt rund 75 Millionen Euro.

 

Sanierungsexperte Matthias Krämer ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Wellensiek in Frankfurt. Der sanierungserfahrene Rechtsanwalt verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Bewältigung von Krisen national und international tätiger Unternehmen und Unternehmensgruppen und war selbst operativ in Organverantwortung tätig. Seine Kernkompetenz liegt in der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung der Organe von Gesellschaften und Treuhandlösungen für mittelständische und große Unternehmen und Unternehmensgruppen. Mehr Informationen: www.wellensiek.com

 

Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt, um vor allem eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „vorläufigen Sachwalter“ zur Seite gestellt, der bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.


Bild: © geralt / pixabay

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