BAFIN: Bail-in: Gläubigerbeteiligung - Versicherer als Investoren bei Kreditinstituten

Gerät ein Kreditinstitut in Schieflage, so können seit dem 1. Januar 2017 im Falle der Insolvenz auch unbesicherte Schuldtitel herangezogen werden, und zwar unmittelbar nach den Eigentümern – das sind meist die Aktionäre – und nachrangigen Gläubigern. Grundlage ist das Instrument der Gläubigerbeteiligung, auch Bail-in genannt.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.