16.05.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

BAFIN: Bail-in: Gläubigerbeteiligung - Versicherer als Investoren bei Kreditinstituten

Bail-in: Gläubigerbeteiligung

Gerät ein Kreditinstitut in Schieflage, so können seit dem 1. Januar 2017 im Falle der Insolvenz auch unbesicherte Schuldtitel herangezogen werden, und zwar unmittelbar nach den Eigentümern – das sind meist die Aktionäre – und nachrangigen Gläubigern. Grundlage ist das Instrument der Gläubigerbeteiligung, auch Bail-in genannt.



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