28.11.2014 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BAG: Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis

Insolvenzverwalter ficht Zahlung von Lohn an

Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Arbeitsentgelt zur Insolvenzmasse. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.9.2014, 6 AZR 145/13


Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des L (künftig: Schuldner). Dieser beschäftigte als Inhaber der Firma „A“ in der E-Straße in E vom 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2008 die Arbeitnehmerin O und vom 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2008 die Arbeitnehmerin M. Beide waren in Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 30 bzw. 20 Stunden tätig. Zu Beginn des Jahres 2009 stellte er den Arbeitnehmer W in Vollzeit für eine Monatsvergütung von 3.000,00 Euro brutto ein. Am 2. Februar 2009 beantragte der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Das Verfahren wurde am 6. April 2009 eröffnet.

           

Die Beklagte ist die Ehefrau des Schuldners. Zwischen den Ehegatten ist seit 1973 Gütertrennung vereinbart. Der Schuldner hatte von ihr auf der Grundlage eines Mietvertrags vom 22. Februar 1990 Geschäftsräume in deren Wohnhaus in der B-Straße in E angemietet. Unter dem 30. Mai 2003 schlossen der Schuldner und die Beklagte zudem einen Arbeitsvertrag, wonach die Beklagte ab dem 1. Juni 2003 als „Senior-Consultant“ im Umfang von 40 Stunden pro Woche für den Schuldner tätig werden sollte. Für Januar bis November 2008 erhielt sie von dem Schuldner ausweislich der ihr erteilten Lohnsteuerbescheinigung 60.500,00 Euro brutto, dh. 5.500,00 Euro brutto monatlich. Das Arbeitsverhältnis endete zum 30. April 2009.


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