Bayerische Gärtnerei-Genossenschaft meldet Insolvenz an
Geschäftsbetrieb wird bis auf Weiteres fortgesetzt - Vorläufiger Insolvenzverwalter in Verhandlungen mit Kaufinteressenten
Die Bayerische Gärtnerei-Genossenschaft e.G. hat beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte die zuständige Richterin den Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Hanns Pöllmann. Wie Pöllmann mitteilt, prüfe er derzeit zusammen mit seinem Team um Rechtsanwalt Christoph Sorg alle in Frage kommenden Sanierungsmöglichkeiten und versuche, den Geschäftsbetrieb fortzuführen.
Das Geschäft des Unternehmens ist seit Jahren rückläufig. Dies wird in erster Linie auf das veränderte Kaufverhalten zurückgeführt: Wie eine Studie 2013 zeigte, kaufen immer weniger Verbraucher Blumen und Pflanzen. Discounter, Tankstellen, Bau- und Supermärkte kommen als Konkurrenz hinzu. Die Folge: Auch der Bedarf der Floristen an Zubehör, das über die Gärtnerei-Genossenschaft bezogen wird, sinkt.
„Wir prüfen sämtliche in Frage kommenden Ansprüche und stehen in Verhandlungen mit branchenkundigen Kaufinteressenten“, so Pöllmann zum aktuellen Stand. Die Lohnfortzahlung für die Beschäftigten sei derzeit bis Oktober durch die Bundesagentur für Arbeit sichergestellt. Zu den Chancen für den langfristigen Erhalt des Unternehmens könne zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine Aussage getroffen werden.
Die Kanzlei Pöllmann, Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, mit Hauptsitz in München und Standorten in Nürnberg, Gera und Dingolfing wurde 1997 gegründet und zählt zu den führenden Insolvenzverwalterkanzleien Süddeutschlands. Hauptgegenstand ist die Verwaltung insolventer Unternehmen. Rechtsanwalt Hanns Pöllmann ist darüber hinaus Gründungsmitglied der INSOLGROUP, einer unabhängigen und bundesweiten Allianz von qualitätsorientierten Insolvenzverwalterkanzleien.
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