BDU-Leitfaden: Restrukturierung und Sanierung
BDU macht sich für vereinheitlichte Leitlinien in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen stark.
Die Rettung von kriselnden Unternehmen gehört
zu den besonders anspruchsvollen Aufgaben in der Consulting-Praxis. In der
Regel stehen größere Unternehmenswerte und Arbeitsplätze auf dem Spiel. Umso
wichtiger ist es, zielgerichtete Methoden und bewährte Vorgehensweisen in einem
Restrukturierungs- und Sanierungsprozess einzusetzen. Um allen hieran
beteiligten Experten eine bessere Orientierung und Beurteilung zu ermöglichen,
hat der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) jetzt seine
Grundlagen ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung (GoRS)
veröffentlicht. Auf 24 Seiten sind die persönlichen Anforderungen an die
Berater sowie die Voraussetzungen für einen idealtypischen Ablauf beschrieben.
Burkhard Jung, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und
Insolvenzberatung: „Der Leitfaden soll sowohl bei Beratern als auch bei deren
Klienten für Sicherheit sorgen. Und: Am Ende des Tages wollen wir mit den GoRS
auch die Beratungsleistung verbessern.“
Der BDU-Leitfaden ersetzt nicht bereits vorhandene Standards, etwa den IDW S 6 für Sanierungsgutachten. Vielmehr schaffen die GoRS eine bislang in der Sanierungspraxis vermisste Verknüpfung diverser Vorgaben und Rahmenbedingungen. Federführend wurden die GoRS vom Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung im BDU erarbeitet. Die Entwurfsfassung wurde zahlreichen weiteren Experten aus der Sanierungspraxis - zum Beispiel Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern und Wirtschaftsjuristen - zur Prüfung und Kommentierung zur Verfügung gestellt. Deren Anregungen sind in die Weiterentwicklung des Grundlagen-Papiers und damit auch in die nun vorliegende Schlussfassung eingeflossen.
Die BDU-Publikation gliedert sich in zwei Hauptbestandteile: Die phasenunabhängigen Arbeitsgrundsätze betreffen die Auftragsanbahnung und vertragliche Gestaltung, die Auftragsdurchführung sowie die persönlichen Anforderungen an den Berater. Im zweiten Teil wird der Beratungsprozess in seinen einzelnen Phasen - Restrukturierung, Sanierung, Restrukturierung nach Sanierung (Nachsorge) - beschrieben. Innerhalb der drei Beratungsphasen werden jeweils das notwendige Know-how der Berater und die allgemeine Vorgehensweise sowie beispielhaft hierfür sinnvoll einzusetzende Tools und Standards erläutert. Jung: "Natürlich kann die spezielle Bratungssituation im Einzelfall auch eine Abweichung von der idealtypischen Beschreibung notwendig machen. Das bleibt auch weiterhin in der Verantwortung aller Handelnden im Sanierungsprozess. Aber der rote Faden sollte bei allem erkennbar und nachvollziehbar bleiben. Dafür bieten die GoRS eine praxisgerechte Handreichung."
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.