09.07.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

BECK: Unzulässiger Insolvenzantrag um Abweisung mangels Masse zu erreichen

Insolvenzrecht: Abweisung mangels Masse erreichen

Ein Er­öff­nungs­an­trag, der un­ab­hän­gig von den Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen des Schuld­ners und etwa be­stehen­der An­sprü­che gegen Ge­sell­schaf­ter, Ge­schäfts­füh­rer und An­fech­tungs­geg­ner aus­schlie­ß­lich auf eine Ab­wei­sung des An­trags man­gels einer die Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens de­cken­den Masse ge­rich­tet ist, ist nach einem Be­schluss des BGH vom 07.05.2020 wegen Feh­lens des Rest­schutz­in­ter­es­ses un­zu­läs­sig.



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