BECK: Unzulässiger Insolvenzantrag um Abweisung mangels Masse zu erreichen

Ein Eröffnungsantrag, der unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Schuldners und etwa bestehender Ansprüche gegen Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner ausschließlich auf eine Abweisung des Antrags mangels einer die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Masse gerichtet ist, ist nach einem Beschluss des BGH vom 07.05.2020 wegen Fehlens des Restschutzinteresses unzulässig.
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