21.10.2011 - Kategorie "Arbeitnehmer"

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks

Kündigt der Zwangsverwalter eines Grundstücks den Pachtvertrag über ein auf dem Grundstück betriebenes Hotel und führt er den Hotelbetrieb dann selbst weiter, so liegt laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein Betriebsübergang vom früheren Pächter auf den Zwangsverwalter vor.


Kündigt der Zwangsverwalter eines Grundstücks den Pachtvertrag über ein auf dem Grundstück betriebenes Hotel und führt er den Hotelbetrieb dann selbst weiter, so liegt  laut Urteil des Bundesarbe

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