01.08.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Anfechtung: Fehlende Rechtshandlung des Schuldners

Insolvenz-Rechtsprechung BGH:  Urteil des IX. Zivilsenats vom 1.6.2017 - IX ZR 48/15

Az IX ZR 48/15, vom 01.06.2017: Mit Recht ist deshalb entschieden worden, dass die Pfändung und Einziehung von Arbeitslohn nicht deshalb als Rechtshandlung des Schuldners gelten kann, weil der Schuldner nach der Pfändung seine Arbeit fortsetzt.



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