25.09.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

BGH: Aufklärungspflichten eines Steuerberaters in puncto Prüfauftrag über die Insolvenzreife

Prüfung der insolvenzreife: Steuerberater haftet

Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat er das Vertretungsorgan darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, indem ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird.



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