BGH: Entscheidung über Restschuldbefreiung immer nach 6 Jahren
Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen, auch wenn dieses noch andauert.
Ist über die Restschuldbefreiung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens zu entscheiden, muss den Beteiligten wie bei einem Schlusstermin Gelegenheit zu Ver-sagungsanträgen nach § 290 InsO und zur Stell
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