24.04.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

BGH: Entscheidungsfreiheit des Gerichts und Vergütung des Insolvenzverwalters im Insolvenzplanverfahren

 Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans nicht an seine Entscheidungen im Vorprüfungsverfahren gebunden.

Das Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans nicht an seine Entscheidungen im Vorprüfungsverfahren gebunden. Vereinbarungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters können nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein.



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