BGH: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemäß §17 Abs. 2 Satz 1 InsO anhand einer Liquiditätsbilanz sind auch die innerhalb von drei Wochen nach dem Stichtag fällig werdenden und eingeforderten Verbindlichkeiten (sog. Passiva II) einzubeziehen. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - II ZR 88/16
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