13.05.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Geschaftsführer einer insolventen GmbH muss eigenes Vermögen nicht offenlegen

Insolvenz einer GmbH

Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH ist nicht verpflichtet, über seine eigenen Vermögensverhältnisse und die Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben zu machen. BGH IX ZB 62/14



Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl