BGH: Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH entschieden, wenn diese eine still gelegte Gesellschaft wirtschaftlich neu gründen, die Neugründung aber gegenüber dem Registergericht nicht offenlegen.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer im Dezember 1993 gegründeten GmbH mit dem Unternehmensgegenstand des Vertriebs von medizinischen Heil-, Hilfs- und Pfleg
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