27.09.2016 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Haftung des Geschäftsführers einer insolventen ltd. comany

Haftung in der Insolvenz

Auf den Direktor einer private company limited by shares, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kommt §64 Satz 1 GmbHG zur Anwendung.



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