26.10.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Hemmung der Verjährung bei einem PKH-Antrag

BGH: Hemmung der Verjährung bei PKH-Antrag

IX ZR 255/14 Die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Prozesskostenhilfe hemmt nur dann die Verjährung, wenn der Gläubiger die richtige Anschrift des Schuldners mitgeteilt hat.



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