24.06.2016 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Insolvenzverwalter muss D&O Versicherung nicht aufrechterhalten

Mit der Insolvenz ist auch die D&O Versicherung der Manager weg

BGH IX ZR 161/15 Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist deren Geschäftsführer gegenüber nicht verpflichtet, eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, um ihn aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen.



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